Studiengebühren Stipendium & Co
Das liebe Geld…
Das österreichische Beihilfensystem kann einem Labyrinth gleichen. Was einfach zu machen wäre, erfordert viele Formulare, Anträge und Beilagen bei den verschiedensten Behörden. Dabei weiß die linke Hand des Staates meistens gar nicht, dass es auch eine rechte Hand gibt, geschweige denn was diese tut. Was wo wie gemacht wird und wie heißt, ändert sich alle paar Jahre, so dass schon Ratschläge von älteren StudienkollegInnen für Erstsemestrige veraltet sein können.
Weil es nicht so sein sollte, dass alle Studierenden sich immer selbst darum kümmern müssen, sich die Informationen die sie brauchen zusammen zu suchen, haben wir einige zentrale Infos für dich zusammengestellt. Bitte beachte: Die Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert aber OHNE Gewähr. Wenn du Fragen hast – melde dich bei uns! Schreib einfach eine Mail an info@herzlinks.at! Seit kurzem gibt es auch ein österreichweites Forum für Beratung in alle Sozial-Fragen: sozialforum.cc.
Du findest hier einen Überblick zu den Themen Studiengebühren, Stipendium, Familienbeihilfe (die aktuelle gültige Variante), Wohnbeihilfe, weitere Unterstützungen und eine Liste mit Studierendenheimen.
Studiengebühren
Die Studiengebühren betragen 363,36 Euro pro Semester, allerdings ist die Mehrheit der Studierenden momentan davon befreit.
Keine Studiengebühren zahlen
- österreichische StaatsbürgerInnen
- EU- bzw. EWR-BürgerInnen oder Gleichgestellte
- anerkannte Konventionsflüchtlinge
- oder Menschen die aufgrund sonstiger völkerrechtlicher Bestimmungen dieselben Rechte zum Berufszugang in Österreich haben wie ÖsterreicherInnen
wenn sie die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester nicht überschritten haben (bei Bachelorstudien 6+2, bei Masterstudien 4+2, bei Diplomstudien (z.b. Medizin) pro Abschnitt ein Toleranzsemester).
Auch wenn du das nicht erfüllst, können dir die Studiengebühren aus einem der folgenden Gründe erlassen werden:
- Verdienst über der 14-fachen Geringfügigkeitsgrenze (2009: 5.008,36 €, 2010: 5.128,62 €) im Vorjahr
- nachweisliche Hinderung am Studium von mehr als 2 Monaten durch Krankheit, Schwangerschaft oder Zivil- bzw. Präsenzdienst
- Kinderbetreuungspflichten (bis zum vollendeten 7. Lebensjahr oder einem allfälligen späteren Schuleintritt)
- Behinderung von mindestens 50%
- Bezug von Studienbeihilfe (im Vorsemester oder im aktuellen Semester)
- Bei Mehrfachstudien dann, wenn du in allen Studienrichtungen, in denen du inskribiert bist, im betreffenden Semester einen Studienerfolg von je 15 ECTS nachweisen kannst (Doktorat 8 Wochenstunden). Achtung, angerechnete Prüfungen (§ 78 Universitätsgesetz) werden leider nicht berücksichtigt. Link für die Refundierung bei Mehrfachstudien.
Der Antrag auf Erlass ist für das Sommersemester bis 31. März und für das Wintersemester bis 31. Oktober zu stellen. Kann bis dahin auf Grund fehlender Nachweise oder aus anderen Gründen kein Antrag auf Erlass gestellt werden, so musst du die Studiengebühren bezahlen. Allerdings kannst du bis zu 6 Monate nach Einzahlung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Diesen Antrag kannst du auch stellen, wenn die Erlassgründe (z.B. Krankheit) erst während des Semesters eintreten.
Studienbeihilfe („Stipendium“)
Anspruch auf Studienbeihilfe haben
- österreichische StaatsbürgerInnen
- anerkannte Konventionsflüchtlinge
- EU- bzw. EWR-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige unter bestimmten Bedingungen
wenn sie sozial bedürftig sind (Es wird das Einkommen der Personen berücksichtigt die für die Studierenden unterhaltspflichtig sind), kein Einkommen über 8.000 € (brutto minus Sozialversicherung) haben, ihr Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben und noch kein Studium oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben (Ausnahmeregelungen gibt es für SelbsterhalterInnen, Studierende mit Kindern und behinderte Studierende sowie bei Aufnahme eines Masterstudiums).
Antragsfristen
Wintersemester: 20. September – 15. Dezember
Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai
Höhe
Die Studienbeihilfe wird monatlich ausbezahlt, die Spanne reicht von mindestens 5 Euro bis zu 679 Euro. Verringern würde sich diese durch eigene Einkünfte über 8.000 € (Einkommen lt. § 2 Abs. 2 EStG). StudienbeihilfebezieherInnen haben außerdem die Möglichkeit von der GIS-Gebühr (ORF) befreit zu werden und können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen.
Studienerfolg
Nach dem ersten Studienjahr müssen meist 30 ECTS nachgewiesen werden. Danach musst du in der Mindeststudiendauer laut Studienplan plus ein Toleranzsemester (pro Abschnitt in Diplomstudien, oder pro Bachelor- bzw. Masterstudium) studieren um die Studienbeihilfe weiter zu beziehen.
Studienwechsel
Du darfst dein Hauptstudium zweimal wechseln, wobei du im vorangegangene Studium nicht länger als zwei Semester inskribiert sein darfst (d.h. Wechsel muss spätestens in der Zulassungsfrist des dritten Semester erfolgen).
Stipendienrechner
Der Stipendienrechner der ÖH ermöglicht dir eine Orientierung ob und wieviel Studienbeihilfe du bekommen könntest. Aber Achtung: Der Rechner kann nicht alle Details und Bestimmungen berücksichtigen, Gewissheit bringt immer nur ein Antrag, den du in jedem Fall stellen solltest.
Alle Infos über Zuverdienstgrenzen, Studienerfolgsnachweis, Anspruchsdauer, etc. findest du online unter www.vsstoegraz.at/stipendium.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe wird vom Finanzamt zweimonatlich an die Eltern ausbezahlt. Die Altersgrenze ist (NOCH) grundsätzlich der 26. Geburtstag, sie erhöht sich auf den 27. Geburtstag wenn du Präsenz- oder Zivildienst geleistet hast, schwanger bist oder warst oder eine erhebliche Behinderung (mind. 50 %) hast.
Familienbeihilfe bekommen Eltern mit österreichischer Staatsbürgerschaft wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und ausländische StaatsbürgerInnen wenn sie sich auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz rechtmäßig in Österreich aufhalten oder ihnen Asyl gewährt wurde.
Du darfst bis zu 9.000 Euro (brutto minus Sozialversicherung) pro Kalenderjahr verdienen. Nicht einzurechnen sind: Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen, einkommenssteuerfreie Bezüge und ein Einkommen in den drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Achtung: Es wird jedes zu versteuernde Einkommen (auch jenes, das in den Ferien verdient wird) für diese Berechnung herangezogen. Wird die Verdienstgrenze überschritten, entfällt der Anspruch für das ganze Kalenderjahr. Im schlimmsten Fall muss die Familienbeihilfe zurückbezahlt werden.
Zu Beginn des Studiums muss die Inskriptionsbestätigung dem Finanzamt übermittelt werden. Am Ende des ersten Studienjahres ist ein Leistungsnachweis von 16 ECTS zu erbringen (keine freien Wahlfächer!). Wurde der Leistungsnachweis erbracht, wird die Familienbeihilfe für die restliche Studienzeit plus Toleranzsemester gewährt. In Bachelor- und Masterstudien bekommt man 2 Toleranzsemester für die gesamte Studienzeit, in Diplomstudien mit Abschnitten wird pro Abschnitt ein Toleranzsemester gewährt und man muss den rechtzeitigen Abschluss der Abschnitte nachweisen.
Studienwechsel sind gleich geregelt wie bei der Studienbeihilfe (siehe oben).
Alle Infos über Rückerstattungspflichten, die Anspruchsdauer, etc. findest du online unter www.vsstoegraz.at/stipendium.
Wohnbeihilfe
Das Land Steiermark unterstützt MieterInnen mit der Wohnbeihilfe NEU.
Anspruchsberechtigt sind
- österreichische StaatsbürgerInnen
- Gleichgestellte (das sind EU- bzw. EWR-BürgerInnen sowie anerkannte Flüchtlinge mit einer ständigen Aufenthaltsberechtigung)
- Personen, die sich seit mindestens drei Jahren ständig in Österreich aufhalten und über eine arbeitsmarktbehördliche Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz oder über einen Aufenthaltstitel, der unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt verfügen.
Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbeihilfe ist, dass der Hauptmietzins (ohne Betriebskosten) dividiert durch die Quadratmeter € 6,52 nicht überschreitet (bei Wohnungen bis 35 m² darf der Hauptmietzins € 8,48/m² netto nicht überschreiten). Neben dieser Ober-, gibt es auch eine Untergrenze (z.B. darf der Hauptmietzins für eine Person € 182,-, für zwei Personen € 229,- nicht unterschreiten). Die ganze Tabelle der Richtbeträge findet ihr online auf www.vsstoegraz.at/beihilfen.
Der Mietvertrag muss beim Finanzamt vergebührt werden, d.h. du musst 1% des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer (beschränkt auf maximal den dreifachen Jahresbruttomietzins), an das Finanzamt bezahlen. Weiters müssen alle BewohnerInnen die Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Aus den Einkommen aller BewohnerInnen wird der zumutbare Wohnaufwand errechnet. Um diesen verringert sich die Höchstwohnbeihilfe (die sich aus der Anzahl der Personen die in der Wohnung leben ergibt). Nicht zum Einkommen zählen u.a. Waisenpensionen, Familienbeihilfen, Einkünfte aus Ferialtätigkeit und Alimente für Kinder, die von dem/der AntragstellerIn bezogen werden. Dafür geht man davon aus, das Studierende automatisch Unterstützung von ihren Eltern bekommen, und zieht jedenfalls einen fixen Pauschalbetrag von der Höchstwohnbeihilfe ab (für 1 Person € 75,-, für 2 € 100,-, für 3 € 125,- und für 4 und mehr € 150,-).
Die benötigten Formulare findest du online unter www.soziales.steiermark.at.
Weitere Förderungen
ÖH – sowohl die Bundes-ÖH (http://oeh.ac.at) als auch die ÖHs in Graz haben Sozialreferate die dich bei Problemen unterstützen und für besondere finanzielle Notlagen einen Sozialtopf vergeben.
Land Steiermark – das Land Steiermark vergibt Normal- und Begabtenstipendien, auf die allerdings kein Rechtsanspruch besteht. Das Normalstipendium wird nach sozialer Bedürftigkeit, das Begabtenstipendium hauptsächlich nach Notenschnitt vergeben.
Leistungsstipendien – die MedUni Graz Leistungsstipendien in der Höhe von min. 726,72 EUR pro Semester, die Kriterien sind ein rascher Studienfortschritt, eine Mindestanzahl an ECTS und ein Notendurchschnitt besser als 2,0. Mehr Infos auf der Website der MUG.
Immer wieder vergeben auch verschiedene Institutionen (wie z.B. die Arbeiterkammer) aber auch Privatpersonen verschiedene Unterstützungen bzw. Stipendien. Eine online verfügbare Datenbank über die verschiedenen Studienförderungen hat der Österreichische Austauschdienst eingerichtet (www.grants.at).
Studieren und Arbeiten – FinanzOnline
Für Finanzonline und die ArbeitnehmerInnenveranlagung (nur sinnvoll wenn man neben bzw. nach dem Studium arbeitet) gibt es jetzt eine umfangreiche Ausfüllhilfe: Hier geht’s zum Download: Ausfüllhilfe_Finanzonline
Studierendenheime Graz (Stand Juli 2010)
WIST Heime
Preise immer inkl. Betriebskosten, Strom, Heizung, Internetzugang
Tel: 0316/ 83 66 66 – 0
Fax: 0316/ 83 66 66 – 30
email: verwaltung@wist.vc-graz.ac.at
Web: http://www.wist.vc-graz.ac.at/
Studierendenwohnhaus Wiener Straße 58a
Kapazität: 224 Betten
Einzelzimmer € 209.-
Doppelzimmer € 125.- -€ 130.-
Tiefgaragenparkplatz € 40.-
Heimvertretung: http://www.wistalles.at/
Studierendenwohnhaus Moserhofgasse 20-22
Kapazität: 267 Betten
Einzelzimmer€ 218.-
Doppelzimmer € 117.-
Tiefgaragenparkplatz € 35.
Heimvertretung: http://www.mg20.vc-graz.ac.at/
Studierendenwohnhaus Moserhofgasse 34
Kapazität: 152 Betten
Einzelzimmer € 218.-
Doppelzimmer € 117.-
Tiefgaragenparkplatz € 35.-
Heimvertretung: http://mg34.vc-graz.ac.at/
Studierendenwohnhaus Moserhofgasse 36
Kapazität: 131 Betten
Einzelzimmer € 218.-
Tiefgaragenparkplatz € 35.-
Heimvertretung: http://www.mg36.vc-graz.ac.at/
Studierendenwohnhaus Ghegagasse 9 – 19
Kapazität: 309 Betten
Einzelzimmer € 209.-
Doppelzimmer € 112.- – € 122.-
Tiefgaragenparkplatz € 40.-
Parkplatz im Freien: € 19.-
Heimvertretung: http://www.wistghega.at.tf/
Studierendenwohnhaus Keplerstraße 75-77
Kapazität: 81 Betten
Einzelzimmer € 187.-/€ 198.-/€ 215.-
Doppelzimmer€ 126.-/ € 132.-/€ 137.-
Studierendenwohnhaus Fröbelgasse 34
Kapazität: 68 Betten
Einzelzimmer € 227.-
Doppelzimmer € 158.-
Garconniere groß für 2 Personen € 422.-
Garconniere klein € 326.-
Tiefgarage € 35.-
Home4students Heime
Anmeldung online unter http://www.home4students.at
Studentenheim Hafnerriegel 53
Kapazität: 302 Zimmer, davon 238 EZ und 64 DZ
Einzelzimmer € 198.-
Doppelzimmer €167.-
Studentenwohnheim Leechgasse 1
Kapazität: 113 Zimmer, davon81 EZ und 32 DZ
Einzelzimmer € 225.- bis 245.-
Doppelzimmer € 186.-
Parkplatz € 65.-
Studentenheim des Landes Steiermark
Billrothgasse 41 und 43
A-8047 Graz
Tel: 0316 / 32 10 67
Fax: 0316 / 38 12 66
http://billroth.vc-graz.ac.at/
Kapazität und Preis: 70 EZ (ca. 11 m²), 25 EZ (ca. 22 m²) und ein Doppelzimmer (ca. 22 m²)
EZ (ca. 11 m²) ohne Balkon: € 111.-
EZ (ca 11 m²) mit Balkon: € 119.-,
EZ (ca. 22 m²) ohne Balkon: € 143.-
EZ (ca 22 m²) mit Balkon: € 151.-
Doppelzimmer (ca. 22 m²): € 87.- pro Person.
Für Studierende die nicht aus der Steiermark kommen erhöht sich der Preis um € 32.-
Studentenheim Johannes-Kepler-Haus
Am Rehgrund 4
8043 Graz
Tel: +43(0)316/327645
Fax: +43(0)316/3276465
office@johannes-kepler-haus.at
http://www.johannes-kepler-haus.at/
Kapazität: 98 EZ und 8 Kleinwohnungen
Einzelzimmer: € 240.-
Kleinwohnung: € 311.- bis € 390.-
Katholische Hochschulgemeinde
Leechgasse 24
(0316/32 26 28
khg@khg-graz.at
http://www.khg-graz.at
Kapazität: 112
Außerdem gibt es Heimplätze im Priesterseminar (Bürgergasse 2) und im Augustinum (Lange Gasse 2).
EZ: € 275.-
Doppelzimmer: € 180.-
Österreichische Jungarbeiterbewegung
http://www.oejab.at/
Haus Steiermark
Liebiggasse 4
8010 Graz
Tel.: 0316 / 381503 – 51
Fax: 0316 / 381503 – 62
E-Mail: stmk@oejab.at
Kapazität: 206 Personen (DZ und EZ)
€ 204.- bis 264.-
Haus Graz
Glacisstraße 39-41
8010 Graz
Tel.: 01 / 597 97 35-0 (ÖJAB-Zentrale)
Fax: 01 / 597 97 35-889
E-Mail: graz@oejab.at
Kapazität: 215 Personen (DZ und EZ)
EZ: ab € 296.-
DZ: ab € 226.-
Einzelzimmer-Garconnieren: ab € 310.-
Verband der Akademikerinnen Österreichs
Am Rehgrund 14
A-8043 Graz
www.graz-vaoe.at
Tel. (+43) 316 38 48 61
Fax (+43) 316 38 48 61 50
E-Mail: office@graz-vaoe.at
Kapazität: 111 EZ, 3 Kleinwohnungen, 3 Mutter-Kind/Vater-Kind Zimmer, 3 Pärchenzimmer
EZ: € 225.- bis € 225.-
Kleinwohnung: € 540.-
Mutter-Kind/Vater-Kind Zimmer € 360.-
Pärchenzimmer € 340.- bis € 360.-
Heime der Akademikerhilfe
http://www.akademikerhilfe.at
Studentinnen – und Studentenheim Elisabethstraße 93
Tel. +43 316 – 322 158,
Fax: +43 316 – 322 158 / 068 DW
E-Mail: r.purgaj@akademikerhilfe.at
Kapazität: 352 Einbettzimmer, 10 DZ
EZ: € 238.-
DZ: € 193.-
Studentinnen – und Studentenheim Münzgrabenstraße 59
Telefon+43 316 – 830 920
Fax: +43 316 – 830 925
E-Mail Heimleitung: n.feimuth@akademikerhilfe.at
Kapazität: 71 EZ, 8 DZ
EZ: € 310.- bis € 335.-
DZ: € 250.- bis € 270.-
Studentinnen- und Studentenheim Untere Schönbrunngasse 7-11
Telefon +43 316 – 323 558
Fax: +43 316 – 323 558 / 3520 DW
E-Mail Heimleitung: b.putz@akademikerhilfe.at
Kapazität: 112 EZ, 58 DZ
EZ: € 278.-
DZ: € 228.-
Kolpinghaus
Adolf-Kolping-Gasse 4-6, 8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 82 94 70-0
Fax.: +43 (0)316 82 94 70-560
E-Mail: kolpinghaus.graz@gmx.at
http://www.kolping.vc-graz.ac.at/
Kapazität: 261 DZ, 41 EZ, 40 Komfort-Einzelzimmer
EZ: € 398.-
DZ: € 328.-
Komfort-Einzelzimmer: € 458.-
pro Person und Monat inklusive Vollpension (auch vegetarische Küche)
greenbox Graz
http://www.greenbox-graz.at/
Geschäftsführung: stefan.hausberger@greenbox-graz.at
T: +43(0)316/543824-2
F: +43(0)316/543824-9
M: +43(0)664/8418595
greenbox Nord
Lindweg 31, 8010 Graz
Kapazität: 78 Studierende in zehn Wohngemeinschaften
€ 242.- bis € 268.-
Greenbox West
Eggenberger Allee 31, 8020 Graz
3 – Zimmer Einheit: Euro 260,- / Zimmer u. Person
5 – Zimmer Einheit: Euro 240,- / Zimmer u. Person
6 – Zimmer Einheit: Euro 220,- / Zimmer u. Person
Behinderten od. Familieneinheit Einheit: Euro 220,- / Zimmer u. Person
Afro-Asiatisches Institut Graz
Leechgasse 22
A-8010 Graz
Tel +43 316 324434-53
http://www.aai-graz.at/
Kapazität: ca. 30 Personen
Friedrich Schiller Studentenheim
Elisabethstrasse 85
A-8010 Graz
Tel: +43 316 324500-0
Fax: +43 316 324500-69
office@schiller.vc-graz.ac.at
http://schiller.vc-graz.ac.at/
