Famulaturen
Im Humanmedizinstudium musst du insgesamt 16 Wochen Pflichtfamulatur im zweiten Abschnitt und die Allgemeinmedizin-Famulatur im dritten Abschnitt (im “praktischen Jahr”) absolvieren.
Pflichtfamulatur
Der Sinn der Pflichtfamulatur ist einerseits das Erlangen von klinischer Praxis und andererseits die Möglichkeit über einen längeren Zeitraum einen intensiven Einblick in der ärztliche Arbeiten im Krankenhaus zu bekommen.
Wie lang?
Ab dem zweiten Abschnitt (also ab dem fertigen ersten Studienjahr) kannst du deine Pflichtfamulaturen ableisten. Ingesamt brauchst du 16 Wochen – wobei empfohlen wird jeweils vier Wochen nach dem zweiten, dritten und vierten Studienjahr zu absolvieren.
… und wo?
Famulieren kannst du an praktisch allen Krankenhäusern auf der Welt. Auch in Österreich kannst du an fast allen Kliniken famulieren – wichtig ist es für die Anrechnung nur, dass es eine Klinik oder klinische Abteilung ist und dort klinische Tätigkeiten passieren (das heißt Kur-Hotels und ähnliches scheidet aus). Eine Ausnahme besteht für Famulaturen an Pathologie bzw. Pathophysiologie – auch hier kannst du famulieren, es werden maximal 4 Wochen für die Pflichtfamulatur angerechnet. Wir empfehlen bei solchen “Sonderfällen” aber unbedingt VOR der Famulatur zur Studienrektorin in die Sprechstunde zu gehen und die Anrechnungen bereits vorab zu besprechen.
Gute Krankenhäuser?
Es ist immer sinnvoll sich bei KollegInnen umzuhören welche Krankenhäuser Famulaturen anbieten wo man viel lernt, wo freundliches Personal unterwegs ist usw. Auf der Website der MedUni gibt es einige Evaluierungen von Spitälern, die hilfreich für die Entscheidung sein könnten. Sonst gibt es auf www.medforumgraz.at immer wieder KollegInnen, die gerne ihre Erfahrungen zu Famulaturen posten.
Anmeldung!
Für das SOMMERSEMESTER (also die Zeit von Februar bis September) kannst du dich für sehr viele Krankenhäuser offiziell über die Universität anmelden – auf der Liste der MedUni stehen Krankenhäuser vor allem in der Steiermark und umliegenden Bundesländern. Dazu solltest du dich in der Frist (veröffentlicht auf der MedUni Website) anmelden. Hier gilt: First come – first serve -> im MEDonline.
Die Anmeldung für das WINTERSEMESTER (Oktober bis Februar) für das Grazer Uniklinikum und ausgewählte Lehrkrankenhäuser über MEDonline und für alle (!) anderen Kliniken selbstorganisiert. Das heißt du fragst selbst beim Wunschklinikum an, ob sie Platz für dich haben und lässt dir die Famulatur dann auch selbst bestätigen.
Ausland!?
Auch im Ausland kannst du deine Famulaturen ableisten (oder zumindest einen Teil davon). Es gibt spezielle Famulatur-Austauschprogramme der MedUni (mit tollen Unterstützungen bei den Kosten) beim “International Office” und auch bei der AMSA (www.amsa.at). Auf der Website der MedUni gibt es auch tonnenweise Erfahrungsberichte von KollegInnen, die schon im Ausland waren.
Wie lang, wie viel, was wenn mehr?
Du musst mindestens 16 Wochen famulieren. Du kannst natürlich so viel du willst zusätzlich (“freiwillig”) Famulaturen machen – egal ob im In- oder Ausland. Freiwillige Famulaturen werden im Ausmaß von 1 ECTS pro Woche als freie Wahlfächer anerkannt (bis maximal 9 ECTS).
Versicherung!
Als Medizinstudent/in bist du für deine Praktika (dazu zählen auch die Famulaturen) als Mitglied der ÖH automatisch HAFTPFLICHT- und UNFALLVERSICHERT. Mehr Informationen findest du hier (dort kannst du dir auch gleiche eine Versicherungsbestätigung ausstellen lassen falls dein Krankenhaus das wünscht).
Gesetzliche Grundlagen – was darf ich tun?
Die Tätigkeiten, die du als Famulatin/Famulant durchführen darfst, basieren auf dem Ärztegesetz – genauer dem Paragraph 49 Absatz 4 und 5.
Dort steht: “Die in Ausbildung stehenden Studenten der Medizin sind zur unselbständigen Ausübung der im Abs. 5 genannten Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Ärzte berechtigt.“
Und in Absatz 5: “1.Erhebung der Anamnese, 2.einfache physikalische Krankenuntersuchung einschließlich Blutdruckmessung, 3.Blutabnahme aus der Vene, 4.die Vornahme intramuskulärer und subkutaner Injektionen und 5.einzelne weitere ärztliche Tätigkeiten, sofern deren Beherrschung zum erfolgreichen Abschluss des Studiums der Medizin zwingend erforderlich ist und die in Ausbildung stehenden Studenten der Medizin nachweislich bereits über die zur gewissenhaften Durchführung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad dieser Tätigkeiten verfügen.“
Hast du noch Fragen? Brauchst du Hilfe? Tipps welche Krankenhäuser besonders gut sind?
Mail uns einfach!
info@herzlinks.at
